Bitte zu erst
YUASA Motorrad Starterbatterien |
Wichtige Lieferinformation zu dieser Batterieart:
Entsprechend der EU Verordnung Nr.2019/1148 darf ab dem 1.Februar 2021 der Endkunde kein separates Säurepack oder Säureflasche erhalten ohne im Besitz einer behördlichen Genehmigung zu sein. Wir liefern daher diese Batterie befüllt und versiegelt aus ! (Die meisten Yuasa Batterien werden mittlerweile versiegelt ab Werk ausgeliefert, hier entfällt dann auch der Bezeichnungszusatz "-BS" im Typencode. Nähere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ hier: Batterien ohne BS Kennung Somit müssen Sie als Kunde die Batterie nicht mehr aktivieren, haben eine einsatzbereite Batterie und keinen direkten Kontakt mehr mit Batteriesäure. Diese Batterien haben den umfangreichen Aktivierungsprozess durchlaufen und die Säure ist vollständig absorbiert. Dadurch kann sie sofort genutzt werden, wie aber schon immer, so gilt auch bei jeder bereits aktivierten Batterie: Diese sollten Sie, sofern ein Ladegerät vorhanden ist, zunächst laden um die maximale Betriebsbereitschaft der Batterie gleich zu Anfangs herzustellen. |
Der industrielle Standard für Motorräder: YUASA´s Batterien sind fast alles - aber nicht Standard! Diese Produkte sind entwickelt worden,
um Korrosion und Vibrationen zu verhindern und um eine hohe Startkraft zu liefern, auch wenn das Wetter mal nicht mitspielt.
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Bitte beachtet auch unseren allgemeinen Batteriehinweise! (Diese findet ihr unten auf der Seite oder den Link auch hier: Motorradbatterien) |
Unterschiede der einzelnen Modelle |
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Batteriepfand und Entsorgung
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Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Pb=Blei) versehen. Endverbraucher sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben! Erhebung und Erstattung des Pfandwertes Wir, die myMoto GmbH und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind
nach dem Batteriegesetz gemäß §10 (geltende Fassung vom 26.11.2015) gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher,
der eine Starterbatterien erwirbt, ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 zu erheben.
Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich diesem Pfand, welches
wir auf der Verkaufsrechnung ausweisen.
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Sicherheit |
Selbst Batterien können gefährlich sein, wenn Ihr nicht richtig mit ihnen umzugehen wisst. Wenn Ihr Euch an ein paar einfache Regeln haltet, kann aber nichts passieren. Ganz wichtig sind zwei Dinge: Explosive Gase, die während des Ladevorgangs der Batterie entstehen und Schwefelsäure, die sehr ätzend ist. Hier ist eine kleine Checkliste, um diese beiden Gefahren unter Kontrolle zu halten:
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